Dienstzettel neu
- Mag. Verena Kränkl
- 18. März 2024
- 1 Min. Lesezeit
Die gesetzliche Regelung lautet: "Und bei Dienstbeginn ist unverzüglich ein Dienstzettel (oder Dienstvertrag) auszuhändigen"
Hand aufs Herz, setzen Sie in Ihrem Unternehmen diesen Gesetzesteil um? Wenn Sie nun ein überzeugtes „Ja“ sich denken, oder auch ein „Jein – aber wir erstellen schon einen Dienstvertrag oder Dienstzettel“ müssen Sie leider Ihre Vorlage nun überarbeiten. Und die, welche sich denken Dienstzettel – WAS?, gerne beraten wir Sie zu den Inhalten dazu.
In den nächsten Tagen wird eine Gesetzesvorlage unterschrieben, ab diesem Tag (keiner weiß genau wann) muss ein Dienstzettel für neu eingetretene Dienstnehmer:innen nun noch zusätzlich folgende Punkte aufweisen:
Hinweis auf das einzuhaltende Kündigungsverfahren,*
Sitz des Unternehmens,
kurze Beschreibung der zu erbringenden Arbeitsleistung,
gegebenenfalls die Vergütung von Überstunden und jedenfalls Art der Auszahlung des Entgelts,*
gegebenenfalls Angaben zu Bedingungen für die Änderung von Schichtplänen,*
Name und Anschrift des Sozialversicherungsträgers,
Dauer und Bedingungen einer vereinbarten Probezeit,*
Gegebenenfalls den Anspruch auf eine vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung.*
Bei den mit * gekennzeichneten Angaben genügt ein Verweis auf das Gesetz, den Kollektivvertrag oder betriebsübliche Reiserichtlinien.
Auch die Regel, dass für eine Beschäftigungszeit unter einem Monat kein Dienstzettel auszustellen ist, wird hinfällig.
Und bitte denken Sie daran: Wenn Sie keinen Dienstzettel oder Dienstvertrag ausstellen, kann dies mit einer Verwaltungsstrafe für Sie enden.
Ein Muster für einen Dienstzettel hat die WKO erstellt, der Link dazu lautet: https://www.wko.at/oe/dienstzettel.docx
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